Krafträder
Klasse A
Einschluß A2, A1 und AM
Mindestalter 24,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge,
20 Jahre bei Vorbesitz A2.
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h unde dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.
Bei Aufstieg von A2 auf A ist eine erneute praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A2
Einschluß A1 und AM
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/Kg nicht übersteigt.
Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre
Einschluss: Klasse AM
Krafträder auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cmund einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/KG nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre
Einschluss: Keine
- zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h
- dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm