Fahrschule Haneburger

Krafträder

Klasse A

Einschluß A2, A1 und AM

Mindestalter 24, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Vorbesitz A2.

Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h unde dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3  bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.
Bei Aufstieg von A2 auf A ist eine erneute praktische Prüfung erforderlich.

Klasse A2

Einschluß A1 und AM

Mindestalter 18 Jahre

Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/Kg nicht übersteigt.

Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden,  gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.


Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre

Einschluss: Klasse AM

Krafträder auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/KG nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.
 

Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre
Einschluss: Keine

-zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h

-dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3