Krafträder
Klasse A
Einschluß A2, A1 und AM
Mindestalter 24, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge, 20 Jahre bei Vorbesitz A2.
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h unde dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.
Bei Aufstieg von A2 auf A ist eine erneute praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A2
Einschluß A1 und AM
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/Kg nicht übersteigt.
Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A unbeschränkt.
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre
Einschluss: Klasse AM
Krafträder auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm 3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 KW/KG nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm 3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre
Einschluss: Keine
-zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h
-dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3