PKW
Klasse B
Kraftfahrzeuge-ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 KG, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: 15 Jahre Einschluss: Klasse AM und L
Zugfahrzeug bis 3,5 to. und Anhänger bis 750 kg, oder Kombinationen Zugfahrzeug und Anhänger bis 3,5 to. Beispiel: Zulässige Gesamtmasse Pkw 1820kg, zulässige Gesamtmasse Anhänger 1400 kg
Klasse B96
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, die Kombination über 3500 Kg aber nicht über 4250 Kg Gesamtmasse.
Vorbesitz Klasse B!
Gültigkeit 15 Jahre
Klasse BE
Fahrzeugkmbinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 Kg nicht übersteigt.
Vorbesitz Klasse B
Gültigkeit 15 Jahre
Klasse BF 17 und BF 17
also mit Anhänger gleiche Klassen wie oben, nur mit Begleitung.